URTEIL. Schlag für Ravensburger: Der deutsche Spielehersteller hat nach einem aktuellen Urteil keinen umfassenden Schutz auf den Namen "Memory". Es darf mit Berufung gerechnet werden.
Das Wort sei als englisches Wort für ein Gedächtnisspiel "rein beschreibend" und daher nicht markenfähig, urteilte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Deshalb könne es keinen europaweiten Namensschutz für die betreffenden Ravensburger-Spiele geben. Im Streit mit seinem spanischen Wettbewerber Educa Borras SA musste Ravensburger eine weitere Niederlage einstecken: Das Gericht billigte konsequenterweise die Eintragung einer Bildmarke von Educa Memory Game.
Gegen beide Urteile kann Ravensburger Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen.
In Deutschland und Österreich ist "Memory" seit Jahren für Spiele geschützt. 2001 hatte Ravensburger die Wortmarke auch beim EU-Markenamt HABM im spanischen Alicante eintragen lassen. Auf Antrag des spanischen Wettbewerbers Educa Borras SA wurde der Eintrag 2006 jedoch wieder gelöscht. Dagegen hatte Ravensburger vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt.
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