Sie kommen aus allen deutschen Bundesländern, aus Griechenland, Lettland, Norwegen und Tschechien: Über 40 Experten überprüfen auf der Internationalen Spielwarenmesse in Nürnberg an allen Tagen ausgestellte Ware. Ihr Auftrag: Sicherheitsmängel bei Spielzeugprodukten erkennen, damit gefährliche oder bedenkliche Ware erst gar nicht in den Handel kommt.
Jeder fünfte Stand kontrolliert
Durch die Globalisierung ist innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ein völlig freier Verkehr von Waren aller Art entstanden. Seitdem legen Europäische Richtlinien die Sicherheitsanforderungen für Produkte fest, die für alle Hersteller und Importeure, die Produkte in Europa verkaufen wollen, verbindlich sind. Trotzdem gelangen in den Mitgliedstaaten der EU immer wieder unsichere Spielzeuge und andere Produkte auf den Markt, vor denen die Konsumenten geschützt werden sollen. Im vergangenen Jahr wurde in Nürnberg jeder fünfte Messestand besucht. Dabei wurden etwa 1300 Produkte einer Sichtprüfung unterzogen.Oft falsch deklariert
Bei zahlreichen ausgestellten Spielzeugen mussten Kennzeichnungsmängel beanstandet werden (Aufschriften, Warnhinweise). So fehlte beispielsweise wiederholt der erforderliche Warnhinweis, dass dieses Spielzeug nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet ist. Bei Sport- und Freizeitartikel wurden u.a. Schwimmreifen, Helme oder Knieprotektoren fälschlicherweise als Spielzeug und nicht als Schutzausrüstung deklariert, um die erforderliche Baumusterprüfung zu vermeiden. Produkte mit dem deutschen Siegel "Geprüfte Sicherheit – GS" waren in keinem Fall zu beanstanden.Die internationale Spielwarenmesse bietet die Möglichkeit, schon im Vorfeld Spielwaren und sonstige Verbraucherprodukte zu begutachten. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Kinder. Auch die Hersteller und Importeure werden im Rahmen der Beratung am Messestand auf die notwendigen Sicherheitsstandards hingewiesen und so vor finanziellen Verlusten geschützt. Ein gerügter Mangel kann noch vor der Serienproduktion bzw. dem Vertrieb in der EU behoben werden. Offensichtlich mangelhafte Spielwaren und Geräte werden sofort beanstandet. Bevor die Produkte innerhalb der Europäischen Union an den Verbraucher abgegeben werden, müssen die festgestellten Mängel beseitigt sein.

