Das Landgericht Berlin hat gegenüber der staatlichen Lottogesellschaft des Landes Berlin (DKLB) mit einem neuen Urteil verfügt, dass die Glücksspielprodukte in den Annahmestellen nicht wie und nicht unmittelbar mit Süßigkeiten zu vertreiben seien. Es ist damit zu rechnen, dass auch in anderen Bundesländern die Gerichte diesem Beispiel folgen werden.
Die Verfügung hat im Deutschen Buchmacherverband Essen e.V. einen Fürsprecher erhalten. Er findet das Urteil "konsequent": "Von den zugelassenen Buchmachern wird von jeher eine deutliche Trennung der Wettannahme von anderen Angeboten gefordert. Auch haben Jugendliche zu den Wettbüros der privaten Buchmacher per Gesetz keinen Zugang", erläutert Vorstandssprecher Dr. Norman Albers die Rechtslage bei den erlaubten Pferdesportwetten und ergänzt: "Es kann doch niemanden ernsthaft verwundern, wenn die Gerichte nun Lotto beim Wort nehmen, wenn sich angeblich alles nur um die Spielsucht dreht. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass sich Spielsuchtprävention nicht mit den traditionellen Annahmestellen neben Zeitungen, Schulbüchern und Süßigkeiten betreiben lässt."
Neuer Glücksspielstaatsvertrag als Bumerang
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte wie berichtet das Sportwettenmonopol der Länder am 28. März 2006 für verfassungswidrig erklärt. Nur wenn Lotto sich aktiv um die Spielsuchtprävention kümmert und auch die Wettmöglichkeiten verringert, würde ein Monopol für Sportwetten zulässig bleiben. Dem wollten die Länder mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag Rechnung tragen und so das Monopol weiter sichern. Am Gesamtvertrieb von Lotterien und Sportwetten hat sich jedoch nichts geändert.Der Deutsche Buchmacherverband plädiert für ein duales Modell von streng kontrollierten privaten Wettannahmen und staatlichen Lottokiosken. Auch wurde vor der wirtschaftlichen Sogwirkung für das Lotto frühzeitig gewarnt. Das ifo-institut München hat bereits im November 2006 prognostiziert, dass das relativ harmlose "6 aus 49" ohne Not mit in den Strudel gezogen wird. Es werden Umsatzrückgänge von bis zu 15 Prozent jährlich erwartet.
Die EU-Kommission hält die Neuregelung in wesentlichen Teilen für nicht mit EU-Recht vereinbar und hat bereits rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

