Die Spiele Autoren Zunft (SAZ) geht nun in die Offensive. War das Urheberrecht für Spiele schon seit jeher ein juristisch umstrittenes Thema, hat die Diskussion darüber durch ein Urteil des Landgerichts Mannheim zu Ungunsten des Autors Reiner Knizia einen neuen Höhepunkt erreicht.
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Die Aussendung der SAZ vom 7. Juli 2008 im Wortlaut: Ein Spiel ist keine Gebrauchsanweisung Spiele-Autoren wird per Gericht der Urheberrechtsschutz verwehrt Leistung wird in unserer Gesellschaft honoriert. Auch wer geistige Leistung erbringt, darf grundsätzlich die Früchte seiner Arbeit ernten. Dazu – unter anderem – wurde einst das Urheberrecht geschaffen, das verhindert, dass die kommerzielle Nutzung von künstlerischen oder anderen geistigen Werken ohne Beteiligung des Schöpfers möglich ist. Dies gilt für alle schöpferischen Leistungen - mit einer Ausnahme: der Entwicklung neuer Gesellschaftsspiele! Spieleautoren droht, dass ihre oft jahrelange Arbeit an einem Spiel unhonoriert bleibt, weil diese Entwürfe jeder frei verwerten kann. Theoretisch zumindest, denn jetzt hat ein Gerichtsurteil einmal mehr der allgemeinen Verunsicherung unter Autoren und Verlagen aus der Spielebranche neue Nahrung gegeben: Spielideen seien nicht schützbar hat vor kurzem das Landgericht Mannheim im Rechtsstreit zwischen einem der renommiertesten und erfolgreichsten Spieleautoren, Reiner Knizia (Spiel-des-Jahres-Gewinner in diesem Jahr), und dem Humboldt-Verlag entschieden. Das Gericht beruft sich dabei unter anderem auf das Urheberrechtsgesetz, das Spiele nicht explizit unter den urheberrechtlich geschützten Werken aufführt sowie auf frühere Entscheidungen anderer Gerichte. Unter anderem wird die Entscheidung damit begründet, dass Spielregeln lediglich als "Anweisung an den menschlichen Verstand" zu werten seien. Damit wird – zumindest juristisch – das Kernstück einer jeden Spielentwicklung, nämlich das Regelwerk, auf dem selben Status wie eine Gebrauchsanweisung angesiedelt. Dass Gesellschaftsspiele ein Stiefkind des Urheberrechts sind, ist in Juristenkreisen bekannt. Und erfreulicherweise gibt es auch Stimmen in der juristischen Fachliteratur, die Spielen urheberrechtlichen Schutz zugestehen. Doch bisher hat es noch kaum Vorstöße gegeben, am Stiefkind-Status der Spiele innerhalb des Urheberrechts etwas zu ändern. Das liegt unter anderem daran, dass die prekäre Situation für Spieleautoren nur in der Theorie besteht, denn innerhalb der Branche – zumindest bei allen renommierten Verlagen – gilt es als unbestreitbar, dass Veröffentlichungen von Autorenspielen eine Einräumung von Nutzungsrechten durch den Spieleautor voraussetzen. Dieser Ehrenkodex sollte aber auch auf eine rechtliche Basis gestellt werden, um auch "Schwarzen Schafen" die Möglichkeit zu nehmen, sich der geistigen Leistungen anderer zu bedienen. Die Spieleautorenzunft e.V. (SAZ) als internationale Vertretung der Spieleautoren hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, das Thema Urheberrecht für Spiele in einer breiten Diskussion anzugehen und eigens zu diesem Zweck unter www.spielblog.com einen Blog gestartet, auf dem in regelmäßigen Abständen Beiträge verschiedenster Persönlichkeiten aus der Spielewelt zum aktuellen Thema veröffentlicht werden. Natürlich ist alles diskutabel und deshalb sind Kommentare zu den einzelnen Beiträgen ausdrücklich erwünscht. |
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Hugo Kastner, der Autor von "Die große humboldt Enzyklopädie der Würfelspiele" bechreibt in diesem im Humboldt-Verlag erschienen Taschenbuchs zahlreiche Würfelspiele. Und dies so exakt von den Regeln her, dass die Erfinder der Spiele – darunter auch Reiner Knizia – ihre Urheberschaft angegriffen sehen. Ein Rechtsstreit vor dem Landesgericht Mannheim endete mit der Erkenntnis, dass dem Buchverlag kein Vorwurf zu machen sei. Bei Spielen handle es sich, so die verkürzte Aussage, um kein schüzenswertes geistiges Eigentum.
Dagegen wehren sich die Spieleautoren. Die SAZ hat dazu heute nicht nur eine klare Stellungnahme abgegeben (siehe Kasten rechts), sondern will die Diskussion auf breiter Ebene führen: "Ein Spiel ist keine Gebrauchsanweisung", so das Motto. Ziel ist eine Änderung des Bewusstseins in der Öffentlichkeit, vor allem aber in Juristenkreisen, und damit ein besserer Schutz der Spieleautoren.
Um die Diskussion zu kanalisieren, wurde eine eigene Blogseite online gestellt.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Herausgeber Arno Miller
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Spiele Autoren Zunft (SAZ) Das umstrittene Buch bei Humboldt |

