Juristen sind in der Spieleszene überdurchschnittlich vertreten. Das ist insofern nicht bedeutungslos, als dass dieser Berufsstand größtenteils dem Spiel keinen Rechtsschutz zugesteht: Wer ein Spiel erfindet, der bewegt sich mit der Behauptung, es handle sich dabei um sein geistiges Eigentum und das gehöre geschützt, auf rechtllich dünnem Eis. Das belegt eine Reihe von Gerichtsurteilen. Leider.
Dass Justitias Mühlen langsam mahlen, das wissen wir. Nicht nur juristische Verfahren dauern oft unerträglich lange, ganz allgemein hinkt die Rechtssprechung der Realität immer hinterher. Es braucht immer Anlassfälle, um angebliches oder tatsächliches Unrecht durch Grundsatzurteile oder noch besser Gesetze für die Zukunft zu vermeiden.
Spieleautoren hatten bisher schon einen schlechten Stand. Auch wenn sich die einen oder anderen lieber als Spieleerfinder bezeichnen – von den Rechten eines Erfinders eines mechanischen Werkels oder irgendeiner Produktionsmethode können die geistigen Urheber eines Spieles nur träumen. Schutz der "Kopfarbeit", wie sie unter anderem auch dem Autor eines Buches oder dem Maler eines Bildes zugestanden wird, gibt es für Spieleautoren im engeren Sinn nicht. Das musste jetzt Reiner Knizia in einem Rechtsstreit mit dem Buchverlag Humboldt zur Kenntnis nehmen. Rechtlich betrachtet ungeniert hatte der Verlag unter anderem mehrere Knizia-Würfelspiele so genau beschrieben, dass Knizia sein Urheberrecht verletzt sah. Jedenfalls habe er keine Genehmigung für den "Nachdruck" der Regeln erteilt.
Auf den ersten Blick sind das akademische Diskussionen. In der Praxis allerdings kommt von Leuten, die ein Spiel erfunden haben, als eine der ersten Fragen: Wie schütze ich mich davor, dass meine Idee ein anderer klaut? Die Frage ist nicht unberechtigt, wie verschiedene Fälle in der Vergangenheit beweisen, bei denen sich Autoren untereinander, mit Verlagen oder sich Verlage gegenseitig in den Haaren lagen.
Sie sind jedoch – Gott sei Dank – die Ausnahme. Wie auch die SAZ in ihrer heutigen Stellungnahme darauf verweist, bildet das Urheberrecht in der Zusammenarbeit von Autoren und – Betonung! – renommierten Spieleverlagen keinen Streitpunkt. Das ist auch ein Verdienst der SAZ, die in den vergangenen Jahren beachtliche Grundsatzarbeit geleistet hat. Davon und von manchen Interventionen hat man außerhalb dieses Zirkels wenig bis nichts mitbekommen.
Die SAZ versteht sich als eine Art Gewerkschaft der Spieleautoren. Wie andere derartige Organisationen musste auch sie erkennen, dass es heute nicht mehr genügt, einen Standpunkt nur gegenüber direkt Betroffenen zu vertreten. Wenn ungeschriebene Gesetze innerhalb der Branche eingehalten werden, ist das eine Sache. Eine andere ist, es den Juristen klarzumachen, dass Spielideen sehr wohl ein schützenswertes geistiges Eigentum darstellen. Damit sich Autoren gegen Branchenfremdlinge oder schwarze Schafe mit Recht zur Wehr setzen können. Autoren sind kein Freiwild.
Dass die SAZ das Thema nicht mehr allein im eigenen Sud kocht und sich jetzt an eine breitere Öffentlichkeit wendet, war überfällig.
Arno Miller
Zur Meldung über die Stellungnahme der SAZ